„Wer Banknoten nachmacht oder verfälschtOder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft Und in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft“
Ein gut gemeinter „Hinweis“ auf den alten DM-Geldscheinen, dass derartige Handlungen strafbar sind; éin Gassenhauer von Mike Krüger, ein stetiger Wegbegleiter und Stimmungsmacher des aktuellen Stadtelferrrates und zur Zeit tatsächlich ein Ohrwurm bei Detti…
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