Schutzmasken-Pflicht gilt nicht für alle Menschen

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Ob beim Einkauf im Supermarkt oder auf dem Wochenmarkt, in der Arztpraxis oder bei der Abholung von Speisen und Getränken in gastronomischen Einrichtungen: Die allermeisten Menschen wissen um die Maskenpflicht, die in NRW und damit auch im Kreis Steinfurt seit einer Woche gilt. Um die Ausnahmen von der Pflicht gibt es aber ab und zu Diskussionen: „Wenn jemand keine Maske trägt, sind die Mitmenschen jetzt verständlicherweise erst einmal irritiert“, sagt Gesundheitsdezernent und Krisenstabsmitglied Tilman Fuchs. Es sei auch gut, dass die Bürgerinnen und Bürger aufeinander aufpassen, zu berücksichtigen sei jedoch, dass tatsächlich bestimmte Gruppen von der Pflicht ausgenommen sind, nämlich Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen wie Erkrankungen der Atemwege, Verletzungen im Gesicht oder aber einer fehlenden geistigen Einsichtsfähigkeit keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Dazu können zum Beispiel auch Menschen mit besonderen Beeinträchtigungen gehören.

Deshalb bittet der Krisenstab des Kreises Steinfurt darum, im Alltagsleben sensibel zu schauen, ob es triftige Gründe geben könnte, dass das Gegenüber keine Maske trägt. „Im Zweifelsfall hilft der Dialog“, so Fuchs. Vom Grundsatz her gelte: Nutzerinnen oder den Nutzer sollen nicht durch den Mund-Nase-Schutz einer Gefahr ausgesetzt werden.

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