Laserstrahlen sollen für Verkehrssicherheit sorgen

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Wir hatten gestern über das Laser-Fußgängerschutz-System (H I E R) berichtet, welches der Politik in der Sitzung des Ausschuss für Infrastruktur (AI) vorgestellt wurde. Die Ausschussmitglieder haben bei einer Enthaltung mehrheitlich dafür gestimmt, hierfür 15.000 € auszugeben. Das System ist völlig neu, wird bundesweit derzeit lediglich in einer Stadt im Kreis Borken getestet.

Sicherheit sollte immer an erster Stelle stehen, der Kreuzungsbereich ist Schulweg und stark frequentiert. Der Überweg ist für Fußgänger, wird aber auch von Radfahrenden genutzt, die eigentlich absteigen müssten. Für den Fahrzeugverkehr gilt hier Tempo 30, durch zusätzliche Beschilderung und Verengung der Fahrbahn hat die Stadt Emsdetten bereits versucht, Einfluss auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmer zu nehmen.

Bei einer Vielzahl von sogenannten „Beinahe-Unfällen“ handelt es sich hier jedoch nicht um einen tatsächlichen Unfallschwerpunkt. Sicher, man sollte nicht warten, bis etwas passiert, aber auch nicht Maßnahmen ergreifen, deren Wirkung noch nicht belegt ist. Auch, wenn es „nur“ 15.000 € sind.

Der potenzielle Gefahrenpunkt liegt in einer Kurve, ist daher für den Autofahrer erst sehr spät einsehbar. Das heißt, die punktuelle Kenntlichmachung durch auf den Füßen reflektierende Laserstrahlen wird an der Situation nicht wirklich etwas ändern.
Effektiver (und möglicherweise auch günstiger) dürfte eine großflächigere Ausleuchtung im Kreuzungsbereich sein, deren Lichtkegel für den Autofahrer auch schon vor der Kurve sichtbar wird – oder eine blinkende Ampel, die zusätzlich auf eine Gefahrenstelle hinweist.

In der Sitzung konnten keine Angaben darüber gemacht werden, zu welchen Tageszeiten die Unfälle oder Beinahe-Unfälle sich ereignet hatten.
War das tagsüber, wo der auf Füße und Straße projezierte Laserstrahl nicht sichtbar gewesen wäre?
War Geschwindigkeitsüberschreitung ursächlich?
War Fehlverhalten der Überwegnutzer Anlass für einen Beinahe-Unfall?

Geschwindigkeitskontrollen und Sanktionen bei Überschreitung hinterlassen häufig bleibenden Eindruck.
Auch für falsche Nutzung eines sogenannten Zebrastreifens dürfte es einen Bußgeldkatalog geben.

Bei erfolgreichem Testverlauf, so die Verwaltung, könne man über weitere Standorte nachdenken, in der oben erwähnten Ausschusssitzung wurden auch gleich einige genannt.

Wann aber ist so ein Test erfolgreich? Wie will man nachweisen, dass gerade dadurch ein Unfall vermieden wurde?

Das vorgestellte System ist HighTech, bedarf somit sicherlich einer regelmäßigen intensiven Wartung. Zu Folgekosten konnten leider keine Angaben gemacht werden.

Am 24. Juni 2024 steht der Verkehrsversuch zur Beratung auf der Tagesordnung des Haupt-, Finanz- und Steuerungsausschusses (HFSA) und eine Woche später wird dann im Rat endgültig beschieden.

 

 

 

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