Ab Montag, 23.03.2020 werden die Regelungen für die Notbetreuung an Kitas, in Kindertagespflege und an Schulen in ganz NRW erweitert. Die Neuregelungen erweitern den Anspruch auf Betreuung dabei in folgenden Punkten:
- Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt und dort unabkömmlich sind; unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin.
- Zudem kann die Notbetreuung auch am Wochenende und in den Osterferien in Anspruch genommen werden, mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag
- Einen Betreuungsanspruch haben dabei auch die Eltern, die keinen Betreuungsvertrag mit einem Kindertagesbetreuungsangebot haben, also deren Kinder normalerweise keine Kindertageseinrichtung besuchen oder nicht in der Kindertagespflege betreut werden.
Wer in kritischer Infrastruktur tätig ist und Betreuungsbedarf hat, kann sich bei der Stadt Emsdetten über notbetreuung@emsdetten.de melden. Die Stadt prüft dann den Bedarf wird schnellstmöglich Lösungen suchen.
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