Einschränkungen für Einzelhandel und Gastronomie

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Ein zweiter Landeserlass, der am späten Abend des 17. März 2020 veröffentlicht wurde, sieht aufgrund des Coronavirus weitere Beschränkungen des öffentlichen Lebens vor. Durch die Allgemeinverfügung vom 18.03.2020 gelten dazu für Emsdetten ab Donnerstag, 19. März 2020 weitere einschränkende Maßnahmen.

Danach dürfen Einrichtungen wie der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, der Großhandel sowie Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte weiterhin öffnen. Alle anderen Verkaufsstellen des Einzelhandels sind jedoch geschlossen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Bezüglich der Handhabung von Friseursalons und Kosmetikstudios steht der Bürgermeister der Stadt Emsdetten, Georg Moenikes, derzeit im engen Austausch mit dem Kreis Steinfurt sowie dem Land Nordrhein-Westfalen, um auch hier klare und sachgerechte Regelungen herbeizuführen. Weitere Informationen in dieser Sache erwartet die Stadt Emsdetten am Donnerstag, 19. März 2020.

Emsdettener Einzelhandel bietet vermehrt Lieferdienste an

Damit Emsdettener Bürgerinnen und Bürger ihre Käufe nicht vermehrt auf Online-Plattformen tätigen, sondern ihrem lokalen Handel treu bleiben, bietet der Emsdettener Einzelhandel zunehmend Lieferservices an. Eine Übersicht über Geschäfte, die ihre Waren bis vor die Haustür der Kunden liefern, wird das ServiceCenter Innenstadt in den nächsten Tagen auf der Homepage der Stadt Emsdetten bereitstellen und dort kontinuierlich aktualisieren. Einzelhändler, die in dieser Übersicht gelistet werden möchten, können sich zeitnah per E-Mail an innenstadt@emsdetten.de melden. Der Bürgermeister ruft alle Emsdettenerinnen und Emsdettener auf, diese Services zu nutzen und nicht auf den online-Handel auszuweichen: „Unterstützen Sie den lokalen Handel vor Ort auch in dieser Ausnahmezeit! Bleiben Sie Emsdetten treu!“.

Neben dem Einzelhandel wird ab Donnerstag, 19. März 2020, auch die Gastronomie stärkere Restriktionen erfahren. So sind Speisewirtschaften wie Eiscafés, Imbissbetriebe, Pizzerien, Restaurants sowie systemgastronomische Betriebe und ähnliche Betriebe geschlossen. Gerichte können lediglich per Lieferservice bestellt oder bei den entsprechenden Gastronomen „vor der Tür“ abgeholt werden, d.h. die Speisenübergabe muss außerhalb der Speisewirtschaft oder des systemgastronomischen Betriebs erfolgen.

Bitte nehmen Sie die Situation ernst und reduzieren Sie Ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum“, appelliert Moenikes an die Emsdettenerinnen und Emsdettener. Dass der Zusammenhalt in Emsdetten auch in Zeiten von Corona funktioniert, zeigte sich erst kürzlich durch die über 60 Personen, die sich als Einkaufshelfer für hilfebedürftige Mitbürgerinnen und –bürger meldeten.

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