Landeserlass sieht weitere Einschränkungen vor

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Aufgrund des heute getroffenen Landeserlasses hat die Stadt Emsdetten ihre Allgemeinverfügung ergänzt. Neben den Schließungen aller öffentlich zugänglichen Spiel- und Bolzplätze, wird die Stadt Emsdetten deswegen folgende weitere Maßnahmen ergreifen:

  • Restaurants und Speisegaststätten dürfen weiterhin von 06.00 bis 15.00 Uhr öffnen, wenn Sie sowohl innen als auch draußen zwischen den Tischen 2 m Abstand halten, die Besucherzahlen reglementieren, alle Besucher mit Kontaktdaten erfassen und Hygienemaßnahmen ergreifen
  • Einzelhandelsgeschäfte dürfen weiter öffnen, sämtliche Verkaufsstellen sollen jedoch Maßnahmen ergreifen, um den Zutritt zu steuern und Warteschlangen zu vermeiden.
  • folgende Geschäfte dürfen zudem zusätzlich auch an Sonn- und Feiertagen (außer Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag) von 13.00 bis 18.00 Uhr öffnen: Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Geschäfte des Großhandels
  • Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt
  • Veranstaltungen sind grundsätzlich zu untersagen – auch unter freiem Himmel
  • Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben bereits auf Landesebene erklärt, von Versammlungen zur Religionsausübung bis auf weiteres abzusehen.

Nach aktuellem Stand ist aber nicht auszuschließen ist, dass wir uns in Kürze auch mit der Schließung von Einzelhandelsgeschäften beschäftigen werden, wie das in der Bund-Länder-Vereinbarung am Montag, 16.03. ja schon beschlossen, aber im Landeserlass – die für uns Kommunen die Handlungsgrundlage ist – noch nicht geregelt ist.“ deutet Bürgermeister Georg Moenikes bereits weitere Einschränkungen an.

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