Der Kreis Steinfurt hat beschlossen, alle teilstationären Tagespflegeeinrichtungen ab Montag, 16. März 2020, zu schließen. Für viele Angehörige, die berufstätig sind, stellt sich nun die Frage, wie jetzt die Betreuung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen sichergestellt werden soll.
Die Angehörigen sind vorrangig angehalten, die Betreuung privat zu organisieren. Dies kann beispielsweise durch Personen aus dem Familienkreis oder der Nachbarschaft erfolgen.
In besonderen Fällen wird für die pflegebedürftigen Angehörigen weiterhin eine Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung ermöglicht. Hierzu müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: die Angehörigen arbeiten in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und können keine Alternativ-Betreuung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen organisieren. Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr und Mitarbeiter/innen im Kinderschutz.
Das Notfallbetreuungsangebot für die pflegebedürftigen Angehörigen soll im Kreis Steinfurt im Laufe der Zeit je nach Bedarf ggf. in kleinen Gruppen (max. 5 Tagesgäste) und bestimmten Einrichtungen gebündelt werden.
Um die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen zu können, müssen die betroffenen Angehörigen einen Antrag bei der WTG-Behörde stellen. Das Antragsformular steht auf der Internetseite des Kreises Steinfurt unter https://www.kreis-steinfurt.de/corona zum Download zur Verfügung. Der Antrag ist per Email an wtg@kreis-steinfurt.de oder per Fax an die Nummer 0 25 51 / 69 91676 zu senden.
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