Stadt weist auf neue Regelungen im Umgang mit den Isolations- und Quarantäneverfügungen hin

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Geänderter Prozessablauf soll das Verfahren vereinfachen – ab voraussichtlich Montag, 07. Februar 2022, werden Personen, die nachweislich mit dem Coronavirus infiziert sind, nur noch eine E-Mail vom Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt mit verbindlichen Daten zur Isolation oder deren Aufhebung erhalten. Damit entfällt ein bisher wesentlicher Schritt: Infizierte erhalten keine Ordnungsverfügung mehr von der Stadt Emsdetten.

Das Gleiche gilt für Kontaktpersonen, welche bisher in Quarantäne versetzt wurden. Bei einer vorhandenen Dritt-, der sogenannten Boosterimpfung besteht kraft Gesetzen keine Quarantänepflicht. Gleiches gilt für Personen mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14, aber weniger als 90 Tagen zurückliegt und genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27, aber weniger als 90 Tage zurückliegt.

Aufgrund der zuletzt stark angestiegenen Fallzahlen, haben positiv getestete Personen länger auf ein Schreiben über die Anordnung der Isolation oder deren Aufhebung von den Ordnungsbehörden warten müssen. Denn bisher informierte der Kreis Steinfurt die Ordnungsämter über positive Testergebnisse, welche dann die Ordnungsverfügungen an die betroffenen Personen übermittelt haben. Dieses Vorgehen ist mit den stark steigenden Zahlen jedoch nicht mehr zeitgemäß zu leisten, so dass das Land Nordrhein-Westfalen reagiert hat. Die Corona Test-und-Quarantäneverordnung wurde dahingehend geändert, dass Infizierte sich kraft Gesetzes mit dem Auftreten von Symptomen in Isolation zu begeben haben. Um das gesamte Verfahren für die Betroffenen zu beschleunigen, wird zukünftig lediglich eine E-Mail des Kreises Steinfurt mit allen wichtigen Informationen zum Beginn bzw. Ende der Quarantäne mit genauer Datumsangabe sowie die Möglichkeiten einer Freitestung enthalten. Über das Ende der Quarantäne erhält die infizierte Person nur bei einer Freitestung, welche frühestens am siebten Tag der Quarantäne möglich ist, eine E-Mail vom Kreis Steinfurt. Ein Tätigwerden der Ordnungsämter erfolgt in diesem Zusammenhang damit nicht mehr. Sollte dem Kreis Steinfurt keine E-Mail-Adresse vorliegen, wird die infizierte Person vom Ordnungsamt der Stadt Emsdetten kontaktiert und erhält die entsprechenden Unterlagen und Informationen persönlich oder auf dem Postweg. Das Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt und die Stadt Emsdetten bitten alle Betroffenen, bei der Wahrnehmung eines Testangebotes gut leserlich ihre telefonische Erreichbarkeit und eine E-Mail-Adresse anzugeben.

Rechtlicher Hintergrund:

In § 14 der vom Land Nordrhein-Westfalen erlassenen Corona-Test-und-Quarantäneverordnung heißt es, dass sich Personen mit Erkältungssymptomen, welche sich einem Test unterzogen haben, bis zum Vorliegen eines Testergebnisses (Schnelltest oder PCR-Test) in Isolation begeben müssen. Bei einem negativen Testergebnis endet die Isolation unmittelbar; bei einem positiven Testergebnis besteht die Verpflichtung für die Dauer von 10 Tagen in Isolation zu verbleiben. Die Frist beginnt erst ab dem Tag nach dem positiven Testergebnis. Gleiches gilt, wenn die betroffene Person nach einem positiven Schnelltest einen PCR-Kontrolltest vornehmen lässt. Der positive Testnachweis ist auch für das geltend machen etwaiger Ansprüche auf Entschädigung des Verdienstausfalls beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe durch den Arbeitgeber ausreichend.

Doch was bedeutet dies konkret? Eine Ordnungsverfügung der Stadt Emsdetten über die Pflicht zur Isolierung ist somit nicht mehr nötig. Denn die Verpflichtung zur Isolation ergibt sich allein aus der Verordnung. Positiv getestete Personen müssen aber unmittelbar alle Personen, zu denen sie in den letzten zwei Tagen vor der Durchführung des Tests und bis zum Erhalt des Testergebnisses engen Kontakt hatten, informieren. Damit sind Zusammentreffen von mehr als zehn Minuten, ohne Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern und ohne das beidseitige Tragen einer Maske in einem schlecht oder nicht belüfteten Raum über eine längere Zeit hinweg gemeint.

Auch die Beendigung einer Isolation muss nicht mehr aus einem gesonderten Schreiben hervorgehen. Wann die Isolation beendet werden kann, ergibt sich aus den nachfolgenden Regelungen der Verordnung:

  • Die Isolierung endet grundsätzlich nach zehn Tagen, wenn
  • zwischen dem Tag des erstmaligen Auftretens von Symptomen und der Durchführung des ersten positiven Tests (Schnelltest oder PCR-Test) maximal 48 Stunden liegen oder
  • nach der Durchführung des ersten positiven Tests (Schnelltest oder PCR-Test) bei Symptomfreiheit.

Hierbei zählt der Tag, an dem der positive Test (Schnelltest oder PCR-Test) durchgeführt wurde, nicht mit. Bei anhaltenden Symptomen, gilt die Isolierung weiter. Nach Ablauf der zehn Tage erfolgt keine Mitteilung vom Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt. Das Ende der Isolierung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung.

  • Die Isolierung kann vorzeitig, frühestens am siebten Tag, beendet werden, wenn
  • ein negatives PCR-Testergebnis mit einem CT-Wert über 28 oder
  • ein zertifiziertes negatives Schnelltestergebnis eines nach der Test-und-Quarantäneverordnung anerkannten Teststelle

Die amtliche Bescheinigung der Teststelle über die Negativtestung, muss dem Kreis Steinfurt per E-Mail an corona@kreis-steinfurt.de zugeleitet werden. Der Kreis Steinfurt hebt sodann vorzeitig die Isolierung auf. Auch in diesem Fall erhalten die Betroffenen eine E-Mail des Kreises Steinfurt.

Personen, die in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe tätig sind, ist nunmehr auch ein zertifiziertes Schnelltestergebnis einer nach der Test-und-Quarantäneverordnung anerkannten Teststelle ausreichend.

Wichtig: Der Testnachweis für das vorzeitige Ende der Isolierung, ist für mindestens einen Monat aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Auch der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber ist der Nachweis bei Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einer verkürzten Isolierung vorzulegen.

Der Genesenennachweis wird einige Tage nach Beendigung der Isolation zentral vom Kreis Steinfurt an die Betroffenen per Post versendet. Die Immunisierung gilt in diesen Fällen vom 27. Tag nach dem ersten positiven Testergebnis an gerechnet bis maximal zum 90. Tag nach dem Ergebnis.

Nach Beendigung der Isolierung wird dennoch empfohlen, bis zum 14. Tag ab Auftreten der Symptome oder Durchführung des ersten positiven Tests eine medizinische Maske bei Kontakt mit anderen Personen zu tragen.

Beispiele:

  1. Person X hat am 01.02.2022 Erkältungssymptome und unterzieht sich zu Hause einem Schnelltest, der positiv ausfällt. Person X begibt sich sofort in Isolation und informiert alle Personen, mit denen ein engerer Kontakt in den letzten zwei Tagen (30.01. – 31.01.2022) bestand. Außerdem verständigt Person X den Hausarzt. Dieser führt einen PCR-Test durch, der am nächsten Tag, 02.02.2022 mit einem positiven Ergebnis bekannt gegeben wird. Person X bleibt für die Dauer von 10 Tagen vom 03.02.2022 bis 12.02.2022 in Isolation. Ab dem 7. Tag, am 09.02.2022 ist bei 48-stündiger Symptomfreiheit eine Freitestung mit einem zertifizierten Schnelltest oder einem PCR-Test möglich. Das Aufsuchen der Hausarztpraxis oder einer zertifizierten Teststelle ist alleine und mit einer FFP2 oder KN95 Maske erlaubt.
  2. Person X (symptomfrei) erhält am 01.02.2022 ein positives Testergebnis nach Durchführung eines Schelltests am Testzentrum. Nach Erhalt des Ergebnisses begibt sich Person X sofort in häusliche Isolierung und informiert alle Personen, mit denen ein engerer Kontakt in den letzten zwei Tagen (30.01. – 31.01) bestand. Die Isolierung endet mit Ablauf des 11.02.2022. Person X möchte die Isolierung aber vorzeitig beenden und kann sich am 08.02.2022 freitesten lassen.

Im Einzelfall kann eine Anordnung seitens der Behörde getroffen werden, welche sodann Vorrang gegenüber den vorstehenden Regelungen hat. Dies gilt insbesondere bei Ausnahmen von der Isolationspflicht.

Bei Fragen steht Ihnen wie gewohnt das Ordnungsamt der Stadt Emsdetten per E-Mail unter corona@emsdetten.de oder telefonisch zur Verfügung.

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