Straßenbauamt des Kreises Steinfurt erinnert Grundstücksbesitzer an Baumkontrolle

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(Foto: pixabay)

Gefahr durch abgestorbene Äste und umsturzgefährdete Bäume am Wegesrand

Die trockenen Sommer der vergangenen Jahre haben vielen Bäumen im Kreis Steinfurt erheblich zugesetzt – die Vitalität hat durch den Wassermangel deutlich gelitten. Daher ist damit zu rechnen, dass Bäume abgestorben oder von Schädlingen befallen sind und sich Totholz gebildet hat. Spätestens bei Stürmen ergeben sich so Gefahren durch die geschädigten Bäume.

Daher erinnert das Straßenbauamt des Kreises Steinfurt Grundstücks- und Waldbesitzer jetzt an die Pflicht, ihren vorhandenen Baum- und Gehölzbestand im Grenz- oder sogenannten Fallbereich entlang öffentlicher Straßen und Wege zu kontrollieren und erkannte Gefahren, wie abgestorbene Äste (insbesondere in Baumkronen) und umsturzgefährdete kranke oder teilweise abgestorbene Bäume, zu beseitigen.

Das Gefahrenpotential ist dabei nicht auf die leichte Schulter zu nehmen: Tritt aufgrund von Versäumnissen der Grundstücksbesitzer ein Schaden ein, kann dies für die Verantwortlichen weitreichende Schadensersatzpflichten nach sich ziehen.

Weitere Informationen dazu, worauf es bei der Baumkontrolle ankommt, sind auf der Website des Kreises Steinfurt unter www.kreis-steinfurt.de (Suchbegriff: Baumkontrollpflichten) zu finden. Außerdem sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisstraßenmeistereien für Rückfragen von montags bis donnerstags von 07.30 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 07.30 Uhr bis 12 Uhr telefonisch unter 02551 69 4361 (Kreisstraßenmeisterei Steinfurt) und 02551 69 4312 (Kreisstraßenmeisterei Ibbenbüren) zu erreichen.

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