Motorroller von 45 km/h auf 125 km/h getunt

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Am Montag (13.09.2021) überprüften die Beamten des Verkehrsdienstes Emsdetten ein am Wochenende sichergestelltes Kleinkraftrad in Ibbenbüren. Das Kleinkraftrad, das mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h fahren darf, fiel zuvor einer Streifenwagenbesatzung der Polizeiwache Ibbenbüren aufgrund seiner augenscheinlich hohen Geschwindigkeit auf. Bei der Überprüfung mittels geeichtem Rollenprüfstand des Verkehrsdienstes Emsdetten wurde bei dem Kleinkraftrad eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 125 km/h festgestellt. Augenscheinlich wurden an diesem Motorroller einige technische Veränderungen durchgeführt. Durch die technischen Veränderungen am Motorroller erlischt die Betriebserlaubnis des Kleinkraftrades. Zudem hatte der Fahrer des Motorrollers nicht die erforderliche Fahrerlaubnis. Der Fahrer sowie der Versicherungsnehmer des Motorrollers erhalten nun jeweils eine Anzeige. Die Polizei weißt in diesem Zusammenhang daraufhin hin, dass Manipulationen an motorisierten Zweirädern kein Kavaliersdelikt sind. Zudem erlischt der Versicherungsschutz für manipulierte motorisierte Zweiräder.

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