Stadttauben füttern verboten!

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(Foto: Stadt Emsdetten)

Obwohl das Füttern von Tauben in Emsdetten seit Oktober 2019 verboten ist, musste die Stadt immer wieder vereinzelte Fütterungen in der Innenstadt feststellen. Nun hat auch das Verwaltungsgericht Münster die Rechtmäßigkeit des Taubenfütterungsverbots bestätigt.

 Das Fütterungsverbot der Stadt Emsdetten ist Bestandteil der Ordnungsbehördlichen Verordnung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und kann danach als eine Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Erst am Freitag, 28. Mai 2021, stellte das Verwaltungsgericht Münster im Eilverfahren in einem Beschluss fest: „Das Verbot der zielgerichteten Fütterung von Stadttauben im Stadtgebiet ist rechtmäßig“. Dazu führte das Verwaltungsgericht Gründe wie die Gefährdung der Verkehrssicherheit, etwa auf Gehsteigen, gesundheitliche Beeinträchtigungen durch allergische Reaktionen sowie das Problem erhöhter Verunreinigungen durch Taubenkot an. Die Stadt Emsdetten weist weiterhin auf das Fütterungsverbot hin und hofft auf die Einsicht der Bürgerinnen und Bürger – zuliebe von Mensch und Tier.

Hintergrund

Aufgrund des künstlichen Nahrungsangebots durch aktives Füttern oder das unachtsame Wegwerfen von Essensresten vermehren sich die sogenannten Stadttauben in Emsdetten. Durch die Beschränkung des Nahrungsangebots im Stadtgebiet soll erreicht werden, dass die Tiere ihren Flugradius zur Nahrungsbeschaffung vergrößern müssen. Infolge des dafür erhöhten Zeit- und Energieaufwands können sie nur in einem geringeren Umfang brüten, was einen Rückgang der Nachkommen bewirkt. Die Bestandsverringerung der Tauben dient zum einem dem Schutz vor Gesundheitsgefahren, die durch Ungeziefer, Taubenkot oder die Kadaver verendeter Tiere hervorgerufen werden können; von den Gesundheitsgefahren betroffen sind insbesondere immundefiziente Personengruppen wie Kinder, Kranke oder ältere Menschen. Zum anderem soll die Bestandsverringerung Verschmutzungen und Schäden an Baudenkmalen, Gebäuden, Gehwegen und Plätzen entgegenwirken, die zu hohen Reinigungskosten für private Eigentümer und die öffentliche Hand führen.

Taubenfütterungsverbote in anderen Städten

Taubenfütterungsverbote gibt es übrigens in vielen Städten, unter anderem in Rheine, Ibbenbüren, Lengerich und Hörstel. Für Fragen steht das Ordnungsamt der Stadt Emsdetten unter ordnungsamt@emsdetten.de gerne zur Verfügung.

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