Winterdienst nur auf freien Straßen und Wegen möglich

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Stadt Emsdetten bitten Anwohner*innen, Strecken frei von Mülltonnen, Fahrrädern und Autos zu halten

Bei Schnee und Glätte spielt der Winterdienst eine entscheidende Rolle. Dennoch gibt es mancherorts kein Hindurchkommen für Räum- und Streufahrzeuge. Mülltonnen, Fahrräder, Autos oder andere Hindernisse sollten daher umgesetzt werden.

Insbesondere die Durchfahrt von Räumfahrzeugen mit Schneeschilden hatte sich in der Vergangenheit schwierig gestaltet – ebenso der Winterdienst auf Radwegen. Zu viele Gegenstände hatten den Weg versperrt. Mit Blick auf die bevorstehende Wetterprognose hoffen die Mitarbeitenden des Baubetriebshofes daher auf die Umsicht der Bürgerinnen und Bürger.

Räumpflicht auf Gehwegen

Während der Winterdienst auf öffentlichen Straßen und Wegen im Wesentlichen durch die Stadt Emsdetten verrichtet wird, ist für Gehwege der Anlieger des angrenzenden Grundstückes verantwortlich. Letzterer muss die entsprechenden Gehwege in einer Breite von 1,50 Meter von Schnee und Glätte freihalten. Bei Straßen ohne ausgebauten Gehweg ist zur Sicherung des Fußgängerverkehrs analog ein Bereich von 1,50 Meter Breite von Schnee und Eis zu befreien.

Die Räumpflicht besteht insbesondere zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr. Neuschnee oder entstandene Glätte nach 19.00 Uhr sind am Folgetag – werktags bis 07.00 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr zu beseitigen. Der Schnee darf beim Räumen weder auf die Fahrbahn gelangen, noch die Straßeneinlaufschächte blockieren. Ebenso herrscht auf Gehwegen grundsätzlich Streusalzverbot. Ausnahmen bilden nur Treppenanlagen, Rampen, Brücken, Gefäll- bzw. Steigungsstrecken oder klimatische Ausnahmefälle wie Eisregen.

Weitere Informationen zum Winterdienst stellt die Stadt Emsdetten auf ihrer Internetseite unter dem Schlagwort „Straßenreinigung und Winterdienst“ zur Verfügung.

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