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Freitag, September 18, 2026
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Gebäudereinigung städtischer Immobilien

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(Symbolfoto: pixabay)

In seiner Sitzung am 18. Juni 2026 war der Betriebsausschuss für Sondervermögen der Stadt Emsdetten noch nicht zu einem Beschluss gekommen, die Politik forderte weitere für sie zwingend notwendige Informationen von der Verwaltung ein, ohne die sie sich seinerzeit nicht in der Lage sah, zu entscheiden. Diese Informationen wurden jetzt vorgelegt. In der gestrigen Sitzung kam es nach angeregter Diskussion zur Abstimmung – und das denkbar knapp: Grüne, SPD und Linke haben mit neun Stimmen dafür gestimmt, dass die Stadt Emsdetten die Reinigung der städtischen Gebäude sukzessive bis zur Ausschöpfung der Overheadkapazitäten in Eigenregie ausbaut. Acht Stimmen (CDU, UWE und Emsdettener Liste) stimmten dagegen, hätten den Part gerne vollständig als Fremdreinigung organisiert gewusst.

Damit hat der zuständige Fachausschuss eine Empfehlung ausgesprochen. Endgültig und verbindlich darüber entschieden wird am 12. Oktober 2026 im Stadtrat. Eine „Generalprobe“ für diese Abstimmung wird es am 05. Oktober im Haupt-, Finanz- und Steuerungsausschuss (HFSA) geben.

Ursprung der Diskussion waren unbefriedigende Reinigungsleistungen an einigen Objekten durch die beauftragten Dienstleistungsunternehmen. Darüber hinaus wollten Teile des Rates sicherstellen, dass die beschäftigten Reinigungskräfte unter sozialverträglichen Bedingungen beschäftigt und entlohnt werden. Dies soll bei einem Beschäftigungsverhältnis direkt bei der Stadt Emsdetten gewährleistet sein. Frank Engel, sachkundiger Bürger der CDU, bemängelte in einer Stellungnahme vor allem die nicht unerheblichen Mehrkosten im niedrigen sechsstelligen Bereich.

2024 wurde die Eigenreinigung zunächst an der Johannesschule und an der Sporthalle der Johannesschule, der Stadtbibliothek sowie der Kita am Silberweg und in einigen Räumlichkeiten der ehemaligen Buckhoffschule durchgeführt. Sieben Mitarbeitende wurden für die Reinigung dieser Objekte sozialversicherungspflichtig eingestellt (12 bis 20 Wochenstunden). Die Arbeitszeiten sind von den Nutzungszeiten der Gebäude abhängig. Die Sporthalle, in der auch in den Abendstunden noch Gruppen aktiv sind, wird bspw. morgens ab 5 Uhr gereinigt. Johannesschule und Kindertagesstätte in den späten Nachmittagsstundem und die Stadtbibliothek, in der ebenfalls auch schon mal Abendveranstaltungen stattfinden, morgens vor der Öffnung.

Die Bezahlung erfolgt über Mindestlohn, je nach Erfahrungsstufen gestaffelt. Ein dem Ausschuss vorgelegter Evaluierungsbericht, welcher der Entscheidungsfindung dienen soll, gibt weiter Auskunft über die Arbeitsbedingungen, die Mitarbeiterzufriedenheit aber auch die Erkenntnisse aus einer Nutzendenbefragung sowie die Einschätzung des Reinigungsmeisters, der schon vorher für die Kontrolle und Koordination der Dienstleistungsunternehmen zuständig war, als nur fremdgereinigt wurde.

Aus diesem Evaluierungsbericht ziehen die verschiedenen Lager der Politik jetzt unterschiedliche Schlüsse oder setzen einfach nur andere Schwerpunkte bei der Bewertung, die dann zur Entscheidung führt.

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