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Emsdetten
Freitag, Juli 3, 2026
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Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts startet

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(Foto: Rengers)

Am Montag, 06. Juli 2026, beginnt die öffentliche Auslegung der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) der Stadt Emsdetten. Bis Sonntag, 09. August 2026, können Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen zum Entwurf einbringen. Die Beteiligung erfolgt über folgenden Link:  H I E R

Die Fortschreibung des EHZK der Stadt Emsdetten aus dem Jahr 2014 ist erforderlich, um auf veränderte Rahmenbedingungen wie den Strukturwandel im Einzelhandel, den wachsenden Online-Handel, demografische Entwicklungen und geändertes Konsumverhalten zu reagieren. Wesentliche Ziele sind weiterhin eine Stärkung der Innenstadt als attraktiven und vielfältigen Versorgungs- und Begegnungsraum sowie die Sicherung einer wohnortnahen Nahversorgung. Das EHZK hat zwar keine unmittelbare Außenwirkung, dient jedoch als Grundlage für die Bauleitplanung sowie Genehmigungspraxis und wird hierdurch verbindlich.

Die im Konzept enthaltene Analyse zeigt, dass Emsdetten weiterhin über eine solide Kaufkraft, eine gute Nahversorgung und ein starkes Hauptzentrum verfügt. Gleichzeitig ist ein Strukturwandel erkennbar – etwa durch weniger Betriebe, größere Verkaufsflächen und steigenden Wettbewerbsdruck durch den Online-Handel. Daraus ergeben sich zentrale Handlungsschwerpunkte: Die Stärkung und der Schutz der Innenstadt, die Sicherung und Weiterentwicklung der Nahversorgung in Wohnortnähe sowie eine gezielte Steuerung von Sonderstandorten, damit diese die Innenstadt ergänzen und nicht schwächen. Das Konzept konkretisiert diese Ziele insbesondere durch eine aktualisierte Sortimentsliste, eine angepasste Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs (ZVB), die Ausweisung von insgesamt zehn Nahversorgungsstandorten und drei Sonderstandorten sowie Steuerungsleitsätze für die Bewertung der Zulässigkeit von Vorhaben und die Ausgestaltung von Bebauungsplänen.

Die Emsdettener Sortimentsliste bleibt im Kern bestehen und wird teilweise vereinfacht. Nach den Leitsätzen sollen Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten wie beispielsweise Bekleidung vorrangig innerhalb der Innenstadt angesiedelt werden, während Betriebe mit nahversorgungsrelevanten Produkten wie Lebensmitteln zusätzlich an den Nahversorgungsstandorten angesiedelt werden können. Betriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten, dazu gehören unter anderem Baumärkte, sollen insbesondere an Sonderstandorten sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch an anderen Standorten angesiedelt werden können, sind aber auch in der Innenstadt zulässig. Zudem wird im Konzept empfohlen, dass Erdgeschossflächen in zentralen Lagen der Innenstadt möglichst dem Einzelhandel vorbehalten bleiben sollen, um die Attraktivität und Funktionsfähigkeit der Innenstadt zu sichern. Weitere vorgeschlagene Regelungen betreffen die Steuerung von Automatenläden in der Innenstadt sowie die Zulassung von Annexhandel – wie Hofläden von landwirtschaftlichen Betrieben und kleinere Verkaufsstätten von Handwerksbetrieben – unter bestimmten Voraussetzungen. Es ist geplant, dass das Konzept im Herbst vom Rat der Stadt Emsdetten final beschlossen wird.

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