Zehn Studierende des dualen Studiengangs „Bachelor of Laws“ an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV) haben in den vergangenen Wochen eine Projektarbeit zur geplanten Neufassung – der sogenannten Novellierung – des „Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten“ (PsychKG NRW) ausgearbeitet. Ihre Ergebnisse präsentierten Sie nun der Sozialdezernentin des Kreises Steinfurt, Roswitha Reckels, dem Dezernenten für Gesundheit und Bevölkerungsschutz des Kreises Steinfurt, Dr. Karlheinz Fuchs, sowie weiteren Fachleuten aus der Praxis und Verwaltung im Steinfurter Kreishaus.
Die Studierenden, die ihre praktische Ausbildung bei der Kreisverwaltung Steinfurt und in anderen Kommunalverwaltungen absolvieren, setzten sich in ihrer Projektarbeit kritisch mit den geplanten Änderungen des PsychKG NRW auseinander, untersuchten Chancen und Herausforderungen der Novellierung und entwickelten mögliche Lösungsansätze für identifizierte Problembereiche. Frank Winter, Leiter des Amtes für Soziales und Pflege und Martin Lücker, Leiter des Sachgebietes „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ beim Kreis Steinfurt reichten das Projektthema zur Bearbeitung bei der HSPV ein und begleiteten die Umsetzung.
Im Mittelpunkt stand dabei die Perspektive aus der Praxis. Die Studierenden untersuchten insbesondere, welche Auswirkungen die Novellierung des PsychKG NRW auf die praktische Arbeit der beteiligten Behörden und Institutionen haben werde. Der Gesetzgeber verfolgt mit der Neufassung das Ziel, die Präventionsmaßnahmen zu verbessern, betroffene Menschen schneller in Behandlung zu bringen und die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure zu stärken.
Vor diesem Hintergrund analysierten die Studierenden die vorgesehenen gesetzlichen Änderungen und führten Gespräche mit verschiedenen Fachleuten aus den Bereichen der Ordnungsverwaltung, der Justiz, dem Gesundheitswesen und dem Sozialpsychiatrischen Dienst. Insbesondere den Sozialpsychiatrische Diensten wird durch die Novellierung eine Schlüsselrolle zugewiesen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass diese künftig noch stärker als koordinierende Schnittstelle zwischen den beteiligten Akteuren wirken und zusätzliche Aufgaben in Bereichen der Betreuung, Gefahrenprävention und Nachsorge übernehmen.
Die Studierenden kamen in ihrer Projektarbeit zu dem Ergebnis, dass die grundsätzliche Zielrichtung der anstehenden gesetzlichen Änderungen positiv zu bewerten sei. Insbesondere die stärkere Vernetzung der beteiligten Stellen und die Förderung der Vor- und Nachsorge psychisch erkrankter Menschen seien sinnvolle Ansätze.
Gleichzeitig wurde deutlich, dass die praktische Umsetzung auch weitreichende Herausforderungen mit sich bringen könne. Als zentrales Problem wurde von der Projektgruppe die personelle Situation herausgearbeitet. Das vorhandene Personal sei bereits heute vielerorts stark ausgelastet, sodass die aus den Änderungen herausgehende verschärfte Kontroll- und Dokumentationspflicht die bereits knappen Ressourcen weiter beanspruchen könne. Dieses Problem ziehe sich durch alle Praxisbereiche durch und würde die Wirkung der Novellierung maßgeblich beeinträchtigen.
In der anschließenden Diskussionsrunde wurden die Ergebnisse der Projektarbeit intensiv erörtert und durch Anregungen der in den beteiligten Ämtern verantwortlichen Personen ergänzt. Dabei bestand Einigkeit darüber, dass die Absichten der Novellierung grundsätzlich richtig seien. Dennoch werde nach Auffassung aller Beteiligten die Wirksamkeit der neuen Regelungen maßgeblich davon abhängen, ob die erforderlichen personellen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden können.
Roswitha Reckels und Dr. Karlheinz Fuchs bedankten sich bei den Studierenden für die umfassende Bearbeitung des aktuellen und praxisrelevanten Themas. Sie betonten die Bedeutung eines realistischen Blicks auf die Herausforderungen der Verwaltungspraxis und verwiesen darauf, dass sich in den kommenden Jahren zeigen werde, welche Auswirkungen die Änderungen tatsächlich haben und an welchen Stellen möglicherweise noch Anpassungsbedarf besteht. Die Projektarbeit habe hierzu wertvolle Denkanstöße gegeben und einen wichtigen Beitrag zur fachlichen Diskussion über die Weiterentwicklung des PsychKG geleistet.




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