Lieber Lastenradfahrer am Zebrastreifen an der Nordwalder Straße in Hollingen!
Sie wollten mit Ihrem Lastenrad den Zebrastreifen nutzen, haben aber noch rechtzeitig an der Bordsteinkante angehalten um zu sehen, wie sich der übrige Verkehr verhält. Das ist ja zunächst einmal sehr löblich.
Ich bin mit meinem PKW mit verminderter Geschwindigkeit, wie es an der Stelle schon ein automatisierter Vorgang ist, an den Zebrastreifen herangefahren, immer darauf achtend, ob nicht unvermittelt jemand den Fußgängerüberweg betritt.
Wären Sie von Ihrem Rad abgestiegen und hätten deutlich gemacht, dass Sie, Ihr Rad schiebend, den Zebrastreifen als Fußgänger hätten nutzen wollen, wäre ich stehen geblieben und hätte Ihnen, wie es die Straßenverkehrsordnung vorsieht, Vorrang gewährt.
Das haben Sie nicht getan, damit war für mich klar, dass ich weiterfahren darf.
Ob Sie dann mit Ihren wild gestikulierenden Händen Ihre körperliche Fitness zum Ausdruck bringen wollten oder einfach nur alle weiteren Verkehrsteilnehmer im näheren Umfeld nett gegrüßt haben, kann ich jetzt nicht beurteilen. Auch konnte ich zwar im Rückspiegel sehen, dass Sie, während sie fahrend auf dem Fußgängerüberweg die Straße gequert haben, mir noch etwas zugerufen haben, ich konnte es aber leider nicht verstehen. Ich bedanke mich trotzdem für die sicherlich nett gemeinten Worte.
Auch ich bin dafür, dass man auf sein Recht bestehen sollte, – das kann man allerdings nur, wenn man auch Recht hat. An Zebrastreifen sind lediglich Fußgänger bevorrechtigt, Radfahrer dürfen die Querung fahrend nutzen, müssen dann aber den fließenden Verkehr abwarten, es sei denn, sie steigen ab und schieben ihr Rad. – Steht in der Straßenverkehrsordnung – nette Abendlektüre!




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