Zum Jahreswechsel erinnert die Stadt an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen. Das Abbrennen von Feuerwerk ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Pflegeeinrichtungen und Altersheimen sowie bei besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Reet- und Fachwerkhäusern gesetzlich verboten. Diese Regelung dient dem Schutz von Menschen, Gebäuden und der öffentlichen Sicherheit.
Festgestellte Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit Bußgeldern geahndet.
Darüber hinaus kann ein Verzicht auf Feuerwerkskörper dazu beitragen, Haus- und Wildtiere vor Stress zu schützen und die Belastung für Umwelt und Gesundheit zu verringern. Weniger Lärm und weniger Schadstoffe leisten einen positiven Beitrag zu Sicherheit und Nachhaltigkeit. Ebenso wird die Menge an Müll, die nach dem Jahreswechsel entsorgt werden muss, dadurch deutlich verringert.




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