Das Coronavirus breitet sich auch im Kreis Steinfurt weiter aus. Die Kreisverwaltung mit ihrem Krisenstab verfolgt weiterhin das Ziel, diese Entwicklung zu verlangsamen bzw. einzudämmen sowie mögliche Infektionsketten zu unterbrechen. Es sind Entscheidungen zu fällen, die die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Alltag zum Teil stark einschränken, wie zum Beispiel die Schließung von sechs Schulen in Rheine bis Freitag, 20. März.
Diese Entscheidung hat die Gesundheitsbehörde nach intensiver Recherche durch Gespräche mit dem nachweislich infizierten Schüler getroffen. Dieser hatte engeren Kontakt zu Schülern und Schülerinnen, die auch bereits Symptome zeigen und die Schulen besuchen, die jetzt geschlossen wurden (Berufskolleg Rheine, Kaufmännische Schulen Rheine, Emslandgymnasium, Gymnasium Dionysius, Kopernikus Gymnasium und Euregio Gesamtschule).
Diese engeren Kontaktpersonen sind direkt vom Kreis Steinfurt kontaktiert worden, für sie wurde die häusliche Quarantäne angeordnet. Das bedeutet konkret, dass sie die eigene Wohnung nicht verlassen dürfen, dass sie soweit möglich Kontakte zu anderen Personen vermeiden müssen, bei einer Erkrankung auf Körperkontakt verzichten und zu anderen Haushaltsmitgliedern eine zeitliche und räumliche Trennung einhalten müssen. Das heißt, dass zum Beispiel die Mahlzeiten zeitlich versetzt eingenommen werden und sich die Kontaktperson in einem anderem Raum als die anderen Haushaltsmitglieder aufhalten muss. Haushaltsgegenstände wie Geschirr und Wäsche sind vor der Benutzung von Dritten wie üblich zu waschen. Ein Verstoß gegen eine Quarantäne-Anordnung ist strafbar.
Sobald mögliche Krankheitszeichen auftreten, vor allem Erkältungssymptome und Fieber, ist der Hausarzt telefonisch zu kontaktieren, in den sprechstundenfreien Zeiten ggfs. unter der Notdienstnummer 116117. In dringenden Fällen mit lebensbedrohlicher Entwicklung ist Hilfe unter der Telefonnummer 112 zu suchen und der mögliche Zusammenhang mit COVID-19 zu nennen. Für die eigene Versorgung empfiehlt der Kreis Steinfurt, eine Person aus dem Familien- oder Freundeskreis um Besorgungen zu bitten. Falls das nicht möglich ist, ist das Ordnungsamt vor Ort der richtige Ansprechpartner.
Alle anderen Schülerinnen und Schüler der geschlossenen Schulen stehen nicht unter Quarantäne, sollten aber für sich prüfen, ob die jeweilige Unternehmung wirklich notwendig ist. Von nicht dringend notwendigen Arztbesuchen und von Jobs vor allem in Gesundheits- oder Alteneinrichtungen sollen die Schülerinnen und Schüler bitte absehen. Der Kreis Steinfurt appelliert auch hier an die Solidarität mit den Menschen unter uns, für die eine Infektion schwer verlaufen würde.
Zudem sollte sich die gesamte Bevölkerung an allgemein gültige Verhaltensregeln halten: Abstand beim Husten und Niesen halten und sich wegdrehen, die Armbeuge vor Mund und Nase zu halten oder ein Taschentuch zu benutzen, das sofort entsorgt wird. Entscheidend ist auch, regelmäßig die Hände mit Wasser und Seife zu waschen und das Berühren von Augen, Nase und Mund zu vermeiden. Geschlossene Räume sollten drei- bis vier Mal für jeweils zehn Minuten gelüftet werden. Dadurch wird die Zahl der Viren in der Luft verringert und ein Austrocknen der Mund- und Nasenschleimhäute verhindert.
Aktuelle Informationen sowie vielfältige Hinweise gibt es im Internet unter www.kreis-steinfurt.de.
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