Seit dem 01. Januar 2018 gibt es in Emsdetten die Wettbürosteuersatzung, eine kommunale Steuer die Emsdetten für sich beschlossen hat.
Diese kommunale Steuer hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 20. September 2022 nun als unzulässig verworfen.
Dem Haupt-, Finanz- und Steuerungsausschuss (HFSA) blieb in seiner gestrigen Sitzung nichts Anderes übrig, als der Beschlussvorlage zur Aufhebung der oben genannten Satzung zuzustimmen.
Damit verbunden sind dauerhaft jährliche Mindereinnahmen in Höhe von 30.000 € sowie die einmalige Rückzahlung bereits vereinnahmter Steuerzahlungen in Höhe von 77.470 €. Anwalts- und Gerichtskosten werden derzeit in Höhe von 10.000 € angesetzt, stehen aber noch nicht abschließend fest.
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