Kommunale Wettbürosteuer wird aufgehoben – und zurückgezahlt

0
202
(Symbolbild: pixabay)

Seit dem 01. Januar 2018 gibt es in Emsdetten die Wettbürosteuersatzung, eine kommunale Steuer die Emsdetten für sich beschlossen hat.

Diese kommunale Steuer hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 20. September 2022 nun als unzulässig verworfen.

Dem Haupt-, Finanz- und Steuerungsausschuss (HFSA) blieb in seiner gestrigen Sitzung nichts Anderes übrig, als der Beschlussvorlage zur Aufhebung der oben genannten Satzung zuzustimmen.

Damit verbunden sind dauerhaft jährliche Mindereinnahmen in Höhe von 30.000 € sowie die einmalige Rückzahlung bereits vereinnahmter Steuerzahlungen in Höhe von 77.470 €. Anwalts- und Gerichtskosten werden derzeit in Höhe von 10.000 € angesetzt, stehen aber noch nicht abschließend fest.

 

 

Kommentieren Sie den Artikel

Die Kommentare werden erst nach Prüfung freigeschaltet. Kommentare ohne Hinweis auf den Verfasser (vollständiger Klarname) oder gar mit vorsätzlich falscher E-Mail-Adresse werden nicht veröffentlicht! Wir bitten Sie, bei Ihren Kommentaren sachlich zu bleiben und sich einer angemessenen Formulierung zu bedienen.

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Danke für Ihre Nachricht. Wir werden diese schnellst möglich bearbeiten.