Keine Maskenpflicht in Fußgängerzone – auf Wochenmarkt besteht weiterhin

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Die Stadt Emsdetten hat ihre Allgemeinverfügung vom 5. November 2020 zur Verschärfung der Maskenpflicht im Stadtgebiet aufgehoben. Darin waren Orte und Bereiche unter freiem Himmel festgelegt, an denen zusätzlich zu den Vorgaben der geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW eine Alltagsmaske getragen werden musste.

Damit muss ab sofort in der Fußgängerzone und auf öffentlichen Parkplätzen keine Alltagsmaske mehr getragen werden. Dies gilt nicht für Supermarkt-Parkplätze oder für den Wochenmarkt. Denn die Regeln der Coronaschutzverordnung des Landes NRW gelten weiterhin unverändert. Danach müssen unter anderem in folgenden Bereichen unter freiem Himmel Alltagsmasken getragen werden:

  • auf Märkten, zum Beispiel Wochenmärkten
  • in einem Radius von zehn Metern rund um geöffnete Geschäfte
  • auf Parkplätzen von Geschäften
  • auf Spielplätzen
  • an Bushaltestellen
  • im Bahnhofsbereich

Die Mitarbeitenden des Baubetriebshofs der Stadt Emsdetten werden die Schilder, die in der Fußgängerzone und auf öffentlichen Parkplätzen zum Tragen einer Maske auffordern, in den nächsten Tagen entfernen. Auch wenn das Tragen einer Maske in der Fußgängerzone damit keine Pflicht mehr ist, wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes natürlich weiterhin empfohlen.

Hintergrund der Entscheidung sind aktuelle Gerichtsurteile, nach denen die Allgemeinverfügungen anderer Kommunen in Deutschland zur Ausweitung der Maskenpflicht für rechtswidrig erklärt wurden. Um eine einheitliche Rechtslage zu erreichen und die Akzeptanz der Regelungen in der Bevölkerung zu erhöhen, hebt auch die Stadt Emsdetten ihr Allgemeinverfügung diesbezüglich auf.

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