Digitale Antragstellung in der Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt

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Kundinnen und Kunden der Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt können zahlreiche Anträge ab sofort online stellen. Dazu zählen unter anderem der Antrag für einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit oder zum Zweck der Ausbildung. Auch Personen, die aus der Ukraine geflohen sind und einen vorübergehenden Aufenthaltstitel beantragen möchten, können dies nun online erledigen. Eine Übersicht und alle Online-Anträge der Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt sind unter dem folgenden Link abrufbar: www.kreis-steinfurt.de/abh-onlineantrag. Darüber hinaus steht auch das Formular zur Verpflichtungserklärung online zur Verfügung: www.kreis-steinfurt.de/abh-verpflichtungserklaerung.

„Die Möglichkeit der Online-Antragsstellung in unserer Ausländerbehörde ist ein weiterer Schritt zur Digitalisierung der Verwaltung“, betont Kreisdirektor Peter Freitag. „Davon profitieren alle Beteiligten, insbesondere die Bürgerinnen und Bürger, die Anträge nun effizienter und schneller von Zuhause aus stellen können“, ergänzt er. Die Online-Anträge werden unabhängig von den Öffnungszeiten der Ausländerbehörde erfasst und zur Bearbeitung an die Behörde weitergeleitet. Eine persönliche Vorsprache im Steinfurter Kreishaus ist anschließend lediglich für die Aufnahme biometrischer Merkmale, etwa des Fingerabdrucks, erforderlich. Die Online-Anträge bieten zudem einen Überblick über alle notwendigen Dokumente und Daten und stehen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.

Neben der neuen digitalen Antragsstellung bietet die Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt auch künftig Termine im Kreishaus und die Antragsstellung über Papierformulare an. Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin persönlich.

Vor dem Hintergrund des Onlinezugangsgesetzes (OZG) können auch viele weitere Leistungen der Kreisverwaltung Steinfurt online beantragt werden. Alle Online-Dienste sind unter www.kreis-steinfurt.de/onlinedienste zusammengestellt.

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