Bundesprogramm zur Förderung von Abbiegeassistenten für LKW und Busse

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Schwere Verkehrsunfälle zwischen Lastkraftwagen oder Bussen und Radfahrenden, Fußgängerinnen und Fußgängern lassen sich häufig durch ein eingeschränktes Sichtfeld, den so genannten „toten Winkel“, erklären. Um die Sicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer zu erhöhen, fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Ausrüstung von Fahrzeugen mit elektronischen Abbiegeassistenzsystemen mit bis zu je 1500 Euro. Die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft des Kreises Steinfurt (WESt mbH) weist darauf hin, dass die Antragsstellung nur noch bis Mittwoch, 30. November, möglich ist.

Förderfähig sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen sowie Busse mit mehr als neun Sitzplätzen. Sie müssen im Inland für gewerbliche, freiberufliche, gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Tätigkeiten genutzt werden. Die Zuwendung beträgt maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben oder 1500 Euro je Ausrüstung. Grundsätzlich sind für jeden Zuwendungsberechtigten bis zu zehn Maßnahmen im Jahr förderfähig. Bezuschusst werden die Anschaffungs- und Einbaukosten des Assistenzsystems. Das gilt für Nachrüstungen und Neufahrzeuge.

Die Anträge sind ausschließlich in elektronischer Form über das eService-Portal des Bundesministerium für Digitales und Verkehr unter https://antrag-gbbmvi.bund.de einzureichen. Weitere Informationen stellt das Bundesministerium unter www.bag.bund.de/DE/Foerderprogramme/Abbiegeassistent/abbiegeassistent_node.de zur Verfügung.

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